Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Auch Grabsteine sind pfändbar

Grabsteine und andere Grabmale genießen keinen Pfändungsschutz.

Grabsteine dienen nicht unmittelbar der Bestattung sterblicher Überreste und unterliegen daher auch nicht einem gesetzlichen Pfändungsverbot. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen erklärte der Bundesgerichtshof die Pfändung für zulässig. Ein Steinmetzbetrieb hatte mangels anderweitiger Möglichkeit, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, die Pfändung des selbst angefertigten und zwischenzeitlich aufgestellten Grabsteins verlangt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hatte seine Mitwirkung verweigert - grundlos, wie die Bundesrichter nunmehr entschieden.

 
[mmk]

 
Alleinerbe Wedel, Erbschaftssteuer nahe Buchholz in der Nordheide, Erbe Hamburg, Lebensversicherung Erbe Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg, Verteilung Vermoegen Hamburg, Schlusserbenbenennung Geesthacht, Testamentsvollstrecker Hamburg, Vorsorgevollmacht Hamburg, Vorweggenommene Erbfolge Reinbek