Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Haftung einer Limited

Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.

Die Gesellschafter einer nach englischem Recht gegründeten Limited haften auch dann nicht persönlich, wenn die in Deutschland tätige Gesellschaft nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es der europäischen Niederlassungsfreiheit widersprechen würde, wenn man auf solche Gesellschaften die Haftungsgrundsätze übertragen würde, die für eine nach deutschem Recht gegründete aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene GmbH gelten. Während die Gläubiger bei der noch nicht eingetragenen GmbH auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können, ist der Durchgriff bei einer Limited auf diesem Weg nicht möglich.

 
[mmk]

 
Testamentsvollstreckung nahe Stade, Erbeinsetzung nahe Wedel, Guetertrennung Pinneberg, Vorerbfolge nahe Stade, Vermoegensuebertragung Stade, Schlusserbenbenennung Schenefeld, Gemeinschaftliches Testament Hamburg, Guetergemeinschaft Finkenwerder, Vermaechtnis Reinbek, Nacherbfolge nahe Schenefeld